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   VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94   

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https://dejure.org/1994,3814
VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94 (https://dejure.org/1994,3814)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03.05.1994 - 3 K 655/94 (https://dejure.org/1994,3814)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 03. Mai 1994 - 3 K 655/94 (https://dejure.org/1994,3814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Echorausch; Cannabiskonsum; Straßenverkehr; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung des Fahrers; Drogenkonsum; Vorbereitende Maßnahme

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haschischkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Neben den in § 15 b Abs. 1 S. 2 StVZO ausdrücklich aufgeführten Mängeln liegt auch bei demjenigen ein Eignungsmangel vor, der sich, ohne triftigen Grund weigert, einer rechtmäßigen Anordnung der Verkehrsbehörde nach § 15 b Abs. 2 Nrn. 1 - 3 StVZO nachzukommen (st. Rspr. seit BVerwGE 11, 274 [275]).

    Die Maßnahme ist berechtigt, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte Bedenken gegen eine Kraftfahreignung des Betroffenen bestehen und die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret aufgetauchten Eignungszweifel aufzuklären (BVerwGE 11, 274 [275]; BVerwGE 65, 157 [162]).

    Aus der Gefahr des jederzeitigen Eintritts eines Echorausches und auf einer damit einhergehenden unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers ziehen die bislang vorherrschende Rechtsprechung (vgl. die o.g. Zitate) und die Verwaltungsbehörden - so auch im vorliegenden Fall der Antragsgegner - den Schluß, daß bereits der - unterstellt - regelmäßige oder auch nur einmalige Cannabiskonsum eines Kraftfahrers Zweifel an dessen Fahrtauglichkeit begründe, ohne daß es - abweichend von der in sonstigen Fällen angestellten Einzelfallbetrachtung (vgl. BVerwGE 11, 274 [275]); BVerwGE 65, 157 [162]) - zusätzlicher Umstände, etwa eines Auffälligwerdens im Straßenverkehr, bedürfe.

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Die Maßnahme ist berechtigt, wenn aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte Bedenken gegen eine Kraftfahreignung des Betroffenen bestehen und die angeordnete Überprüfung ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel ist, um gerade die konkret aufgetauchten Eignungszweifel aufzuklären (BVerwGE 11, 274 [275]; BVerwGE 65, 157 [162]).

    Aus der Gefahr des jederzeitigen Eintritts eines Echorausches und auf einer damit einhergehenden unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers ziehen die bislang vorherrschende Rechtsprechung (vgl. die o.g. Zitate) und die Verwaltungsbehörden - so auch im vorliegenden Fall der Antragsgegner - den Schluß, daß bereits der - unterstellt - regelmäßige oder auch nur einmalige Cannabiskonsum eines Kraftfahrers Zweifel an dessen Fahrtauglichkeit begründe, ohne daß es - abweichend von der in sonstigen Fällen angestellten Einzelfallbetrachtung (vgl. BVerwGE 11, 274 [275]); BVerwGE 65, 157 [162]) - zusätzlicher Umstände, etwa eines Auffälligwerdens im Straßenverkehr, bedürfe.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Auch der Bundesgesundheitsminister hat in seiner Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92) eingeräumt, daß Flashback-Reaktionen nach Verwendung von Cannabis als einziger Droge äußerst selten seien (BVerfGE 89, 69 [78]).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Durch die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen und vorzulegen bzw. sich einer Haaruntersuchung zu unterziehen, greift der Antragsgegner in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, welches grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter schützt (BVerfGE 44, 353 [372 f.]; 84, 192 [194 f.], 89, 61 [84]).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Durch die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen und vorzulegen bzw. sich einer Haaruntersuchung zu unterziehen, greift der Antragsgegner in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, welches grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter schützt (BVerfGE 44, 353 [372 f.]; 84, 192 [194 f.], 89, 61 [84]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 10 S 2716/86

    Kein Anspruch auf Ersatz eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Dabei stützt er sich, in Übereinstimmung mit der (früheren?) ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 - VBlBW 1988, 102; Urteil vom 06.09.1988 - 10 S 2334/87 - offen gelassen für den vorläufigen Rechtsschutz: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.08.1993 - 10 B 1827/93 -), auf das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr, 4. Aufl. 1992).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Dabei stützt er sich, in Übereinstimmung mit der (früheren?) ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 11.08.1987 - 10 S 2716/86 - VBlBW 1988, 102; Urteil vom 06.09.1988 - 10 S 2334/87 - offen gelassen für den vorläufigen Rechtsschutz: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.08.1993 - 10 B 1827/93 -), auf das Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr, 4. Aufl. 1992).
  • OLG Hamburg, 28.12.1992 - 2 Ws 580/92

    Anrechnung einer Haft; Strafe; Verbindung der Verfahren; Bildung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 03.05.1994 - 3 K 655/94
    Nach Auffassung der Kammer gibt es bezüglich des Auftretens von Echoräuschen nach alleinigem Cannabiskonsum nach wie vor keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse (ebenso Kreuzer, NStZ 93, 204 ff. mit scharfer Kritik an der derzeitigen Behördenpraxis und Rechtsprechung).
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